Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte


Falls Sie privatversichert sind, hängt die Übernahme der Kosten von dem Vertrag ab, den Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. In den meisten Fällen werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungen sowie die Verträge im Umfang der gewährten Behandlungssitzungen und den zur Beantragung einer Psychotherapie notwendigen Formalitäten. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Informieren Sie sich daher am besten vorab über die in Ihrem Fall zutreffenden Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse beziehungsweise Beihilfestelle.

 

Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.